Allgemeine Geschäftsbedingungen

1    Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen von Alexander Schelle (im Folgenden die Veranstalter genannt).

2    Anmeldung

Alle Anmeldungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Eine Anmeldung kann zu jeder Zeit per Telefax, Email, über das online-Formular der Webseite oder per Post erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem jeweiligen Veranstalter den Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung verbindlich an.

3    Mindestteilnehmerzahl

Für Seminare ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern erforderlich. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, gelten die Regelungen aus Abschnitt 11.2.

4    Buchungsbestätigung/Vertragsschluss/Anmeldegebühr

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung zustande, die sie nach Ihrer Anmeldung erhalten.

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird die Anmeldegebühr fällig, welche Sie bitte an die dabei angegebene Kontoverbindung überweisen.

5    Gebühren/sonstige Kosten

Die Gebühren für die Veranstaltungen umfassen Kosten, u.a. für den Dozenten, für die Seminarunterlagen. Sonstige Leistungen entnehmen Sie dem konkreten Seminarangebot. Dabei nicht enthalten sind die Kosten für Ihre An- und Abfahrt zum Veranstaltungsort und gegebenenfalls die Übernachtung.

6    Zahlungsbedingungen

Die Gebühren sind mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer, auf das in der Rechnung genannte Konto. Bei einer nachträglichen Änderung kann eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20,00 EUR erhoben werden. Wird eine fällige Rechnung nicht beglichen, so wird der ausstehende Zahlbetrag angemahnt. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig.

7    Leistungen

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Veranstaltungsgebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Veranstaltungstage ganz oder zeitweise, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden.

Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen von beschriebenen Leistungen können vor oder während der Durchführung der Veranstaltung vorgenommen werden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen die Veranstaltung in ihrem Kern nicht verändern.

Die Veranstalter sind berechtigt, den vorgesehen Dozenten/Referenten/Lehrer im Bedarfsfall durch eine andere gleich qualifizierte Person zu ersetzen. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen wie oben beschrieben, berechtigen nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Veranstaltungsgebühr.

8    Rücktritt durch den Teilnehmer

Es besteht jederzeit vor Seminarbeginn die Möglichkeit von der jeweiligen Veranstaltung zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Veranstalter. Der Teilnehmer kann bis 6 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei späteren Rücktritten durch den Teilnehmer wird diesem eine Pauschale von 50 % der gesamten Veranstaltungsgebühren in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt ab 14 Tage vor Seminarbeginn ist die volle Gebühr zu entrichten.

9    Umbuchung

Werden nach der Buchungsbestätigung auf Wunsch Änderungen vorgenommen, kann Ersatz der hierfür entstandenen Mehrkosten verlangt werden. Es kann eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR berechnet werden.

10 Ersatzpersonen

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann verlangt werden, dass statt seiner oder eines angemeldeten anderen Teilnehmers ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.

Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Durch den Eintritt eines Dritten eventuell entstehende tatsächliche Mehrkosten sind zu erstatten.

11 Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in den folgenden Fällen nach Veranstaltungsbeginn den Vertrag kündigen oder behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten.

11.1    Kündigung

Der jeweilige Veranstalter kündigt ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Teilnehmer trotz Mahnung die Veranstaltungsgebühren nicht entrichtet hat oder wenn deliktische Taten bzw. Straftaten durch den Teilnehmer gegenüber dem/den Veranstalter/n begangen worden sind u.ä. Diese fristlose Kündigung befreit nicht von der Zahlung der tatsächlich angefallenen Veranstaltungsgebühren.

11.2    Rücktrittsvorbehalt bei Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für das Seminar, bis eine Woche vor Seminarbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn zuvor auf eine zu erreichende Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Der Veranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung des Seminars in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung schriftlich zugehen zu lassen. Sofern der Teilnehmer bereits Seminargebühren gezahlt hat, werden diese zurückerstattet.

Ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann dennoch eine Durchführung des Seminars erfolgen.

12 Haftung

Für Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit der Teilnehmer bei Anfahrt oder Rückreise sowie während der Veranstaltungen übernehmen die Veranstalter keine Haftung. Die Teilnehmer tragen selbst die Verantwortung für ihr Handeln sowie für ihre Gesundheit. Für die Art der Umsetzung der in den Veranstaltungen erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, soweit ihnen Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

13 Urheberrechte

Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, Unterrichtsmaterialien (Kopien, Skripten usw.) ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten, zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt das Logo von Alexander Schelle zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten, zu vervielfältigen und/oder Dritten zugänglich zu machen.

14 Datenschutz

Der Veranstalter behält sich vor, die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutztechnischen Regelungen zu speichern und zu internen Zwecken zu nutzen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Das Recht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, bleibt unberührt.

15 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort München und als Gerichtsstand München vereinbart.

16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.